Allgemeine Geschäfts- und Spielbedingungen

für die Nutzung der Tennishalle des TC Flein 1969 e.V.

Stand: 26.05.2026

1. Betreiber der Tennishalle

Betreiber der Tennishalle ist:

TC Flein 1969 e.V.
Talheimer Straße 2
74223 Flein

E-Mail: vorstand@tcflein1969.de
Internet: www.tcflein1969.de

Der TC Flein 1969 e.V. wird vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Nutzung der Tennishalle, der dazugehörigen Nebenräume sowie der sonstigen Anlagenbereiche, soweit diese im Zusammenhang mit der Hallennutzung betreten oder genutzt werden.

2. Geltungsbereich

Mit der Buchung einer Hallenzeit sowie mit dem Betreten der Tennishalle erkennen Nutzerinnen und Nutzer diese Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen, die jeweils gültige Preisliste sowie die Hallenordnung des TC Flein 1969 e.V. an.

Die Regelungen gelten für Mitglieder des TC Flein 1969 e.V., Gastspielerinnen und Gastspieler, Mannschaften, Trainingsgruppen, Vereine, Trainerinnen und Trainer sowie Besucherinnen und Besucher.

Personen, die eine Buchung vornehmen, sind dafür verantwortlich, dass auch ihre Mitspielerinnen und Mitspieler diese Regelungen einhalten.

3. Öffnungszeiten und Spielzeiten

Die Tennishalle steht grundsätzlich innerhalb der im Buchungssystem freigegebenen Zeiten zur Verfügung.

Die jeweils buchbaren Zeiten ergeben sich aus dem elektronischen Buchungssystem eBuSy unter:

https://tcflein1969.ebusy.de

Der TC Flein 1969 e.V. kann einzelne Zeiten für Vereinsveranstaltungen, Turniere, Mannschaftsspiele, Training, Wartung, Reinigung, Reparaturen oder sonstige vereinsbezogene Zwecke sperren oder bereits zugewiesene Zeiten in begründeten Fällen verlegen.

Eine Spielzeit richtet sich nach der gebuchten Dauer. Maßgeblich für Beginn und Ende der Spielzeit ist ausschließlich die Buchung im eBuSy-System.

Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich und vollständig freizugeben. Ein Weiterspielen auf freien oder scheinbar freien Plätzen ohne vorherige Buchung ist nicht gestattet.

Wird ein Platz ohne gültige Buchung genutzt, kann der TC Flein 1969 e.V. den jeweils gültigen Einzelstundenpreis nachberechnen. Weitere Maßnahmen, insbesondere eine Sperrung des Nutzerkontos oder ein Hausverbot, bleiben vorbehalten.

4. Buchungssystem eBuSy

Die Buchung der Hallenzeiten erfolgt grundsätzlich über das elektronische Buchungssystem eBuSy.

Für die Nutzung des Buchungssystems kann eine Registrierung erforderlich sein. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

Buchungen sind verbindlich. Mit Abschluss der Buchung kommt ein Nutzungsvertrag über die gebuchte Hallenzeit zustande.

Der TC Flein 1969 e.V. ist berechtigt, Buchungen zu stornieren oder zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Doppelbuchungen, fehlerhaften Buchungen, notwendigen Reparaturen, Turnieren, Verbandsspielen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Vereinsinteressen.

In solchen Fällen wird der TC Flein 1969 e.V. nach Möglichkeit eine Ersatzzeit anbieten oder die gezahlte Hallenmiete erstatten beziehungsweise gutschreiben.

5. Einzelbuchungen

Einzelstunden können über eBuSy gebucht werden. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus der im Buchungssystem veröffentlichten Preisliste.

Die Zahlung erfolgt nach den im Buchungssystem hinterlegten Zahlungsarten und Bedingungen.

Eine gebuchte Einzelstunde ist auch dann zu bezahlen, wenn sie nicht genutzt wird, sofern keine fristgerechte Stornierung nach diesen Bedingungen erfolgt.

Stornierungen von Einzelbuchungen sind bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der gebuchten Spielzeit möglich. Erfolgt die Stornierung rechtzeitig, kann eine Gutschrift oder Rückerstattung nach Maßgabe des Buchungssystems erfolgen.

Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift, es sei denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden oder der TC Flein 1969 e.V. entscheidet im Einzelfall anders.

6. Abonnements und feste Hallenzeiten

Feste Hallenzeiten, Saisonabonnements, Mannschaftszeiten oder sonstige Dauerbuchungen werden durch Bestätigung des TC Flein 1969 e.V. verbindlich.

Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste und den vom TC Flein 1969 e.V. festgelegten Zahlungsbedingungen.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Platznummer besteht nicht. Der TC Flein 1969 e.V. kann zugewiesene Platznummern aus organisatorischen Gründen ändern, sofern die gebuchte Spielzeit als solche erhalten bleibt.

Nicht genutzte Abonnementstunden werden grundsätzlich nicht erstattet. Eine Erstattung oder Gutschrift kommt nur in Betracht, wenn die Stunde rechtzeitig freigegeben und anderweitig vergeben werden kann oder wenn der TC Flein 1969 e.V. ausnahmsweise eine andere Regelung trifft.

Der TC Flein 1969 e.V. kann verlangen, dass Abonnement- oder Mannschaftszeiten ganz oder teilweise im Voraus bezahlt werden.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils aktuellen Preise, die im eBuSy-System, auf der Website oder in sonstiger geeigneter Weise veröffentlicht werden.

Die Preise beziehen sich auf die Nutzung eines Tennisplatzes innerhalb der gebuchten Zeit. Sie umfassen grundsätzlich die Hallennutzung einschließlich Beleuchtung während der gebuchten Spielzeit sowie die Nutzung der zugeordneten Nebenräume im üblichen Umfang.

Zusätzliche Leistungen, Sonderveranstaltungen, Turniere, Trainingsveranstaltungen oder besondere Nutzungen können gesondert berechnet werden.

Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu leisten. Bei Zahlungsverzug kann der TC Flein 1969 e.V. weitere Buchungen sperren, offene Forderungen anmahnen und gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend machen.

8. Zutritt zur Tennishalle

Der Zutritt zur Tennishalle erfolgt über das vom TC Flein 1969 e.V. festgelegte Zugangssystem, insbesondere über Schlüssel, Transponder, Code, App oder sonstige technische Zugangsmittel.

Zugangsdaten und Zugangsmittel dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Die Halle darf nur im Zusammenhang mit einer gültigen Buchung und nur für den vorgesehenen Zweck betreten werden.

Der Aufenthalt in der Halle ist grundsätzlich den spielenden Personen, Trainerinnen und Trainern sowie in angemessenem Umfang begleitenden Personen gestattet. Der TC Flein 1969 e.V. kann den Aufenthalt weiterer Personen einschränken, wenn dies aus Sicherheits-, Organisations- oder Ruhegründen erforderlich ist.

9. Videoüberwachung

Der Eingangsbereich der Tennishalle sowie der Notausgang der Tennishalle werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

Die Videoüberwachung dient insbesondere dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, der Wahrnehmung des Hausrechts, der Sicherung der Vereinsanlage sowie der Verhinderung und Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl, unberechtigtem Zutritt und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Eine Videoüberwachung findet ausschließlich in diesen Bereichen statt. Umkleiden, Sanitärbereiche, Aufenthaltsbereiche und die Tennisplätze werden nicht videoüberwacht.

Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des TC Flein 1969 e.V. liegt in der Sicherheit der Vereinsanlage, dem Schutz des Vereinseigentums, der geordneten Nutzung der Tennishalle und der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zugangsbereiche.

Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt nur anlassbezogen, insbesondere bei Verdacht auf unberechtigten Zutritt, Sachbeschädigung, Diebstahl, Störungen des Spielbetriebs oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.

Die Aufnahmen werden grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche benötigt werden.

Der TC Flein 1969 e.V. weist durch geeignete Beschilderung vor Betreten der überwachten Bereiche auf die Videoüberwachung hin.

10. Nutzung der Tennisplätze

Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung und sauberen, für den jeweiligen Hallenboden geeigneten Tennisschuhen betreten werden.

Schuhe, die zuvor auf Außenplätzen, Ascheplätzen oder stark verschmutzten Flächen getragen wurden, dürfen in der Halle nicht verwendet werden, wenn dadurch Verschmutzungen oder Beschädigungen entstehen können.

Bei Verstößen kann der TC Flein 1969 e.V. die Nutzung untersagen und Reinigungskosten oder Schäden in Rechnung stellen.

Die Plätze, Netze, Linien, Banden, Beleuchtung, Zugangstechnik, Sitzgelegenheiten und sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Verursachte Schäden sind dem TC Flein 1969 e.V. unverzüglich zu melden.

11. Sauberkeit, Ordnung und Verhalten

Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Tennishalle und die Nebenräume sauber und ordentlich zu hinterlassen.

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Das Rauchen ist in der Tennishalle und in den geschlossenen Nebenräumen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte.

Speisen dürfen grundsätzlich nicht auf die Tennisplätze mitgenommen werden. Getränke sind nur in geeigneten, verschließbaren Behältern erlaubt. Glasflaschen sind in der Halle nicht gestattet.

Alkoholische Getränke sind auf den Tennisplätzen nicht erlaubt.

Tiere dürfen nicht in die Tennishalle und nicht in die Sanitär- oder Umkleidebereiche mitgenommen werden. Ausnahmen gelten nur, soweit gesetzlich zwingend vorgesehen, etwa bei Assistenzhunden.

12. Umkleiden, Sanitärbereiche und Nebenräume

Umkleiden, Toiletten und sonstige Nebenräume dürfen nur im Zusammenhang mit der Hallennutzung und nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Die Räume sind sauber zu verlassen. Beschädigungen, Verunreinigungen oder technische Störungen sind unverzüglich zu melden.

Der TC Flein 1969 e.V. kann die Nutzung einzelner Nebenräume zeitweise einschränken, insbesondere bei Reinigung, Wartung, Veranstaltungen oder technischen Störungen.

13. Beleuchtung, Heizung und technische Einrichtungen

Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Zugangstechnik und sonstige technische Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß und nach den Vorgaben des TC Flein 1969 e.V. genutzt werden.

Eingriffe in technische Anlagen sind untersagt.

Die Einschaltung und Steuerung technischer Einrichtungen erfolgt nach dem vom TC Flein 1969 e.V. festgelegten Betriebs- und Energiekonzept.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur, Beleuchtungseinstellung oder technische Betriebsweise besteht nicht, solange die Nutzung der Halle im üblichen Rahmen möglich ist.

14. Training und Trainerregelung

Training in der Tennishalle ist nur im Rahmen der vom TC Flein 1969 e.V. zugelassenen Regelungen gestattet.

Vereinstraining, Mannschaftstraining und Jugendtraining werden durch den TC Flein 1969 e.V. organisiert oder genehmigt.

Externe Trainerinnen und Trainer dürfen in der Tennishalle nur tätig werden, wenn dies vorher ausdrücklich durch den TC Flein 1969 e.V. genehmigt wurde.

Der TC Flein 1969 e.V. kann für externe Trainerinnen und Trainer besondere Bedingungen festlegen, insbesondere zur Buchung, Vergütung, Versicherung, Haftung, Platznutzung und zum Umfang der Trainertätigkeit.

Die Nutzung von Ballmaschinen ist nur zulässig, wenn sie vom TC Flein 1969 e.V. erlaubt wurde und keine Schäden, übermäßige Verschmutzung oder Beeinträchtigungen anderer Nutzer entstehen.

15. Mannschaften, Vereine, Gruppen und Veranstaltungen

Buchungen durch Mannschaften, Gruppen, andere Vereine, Schulen, Unternehmen oder sonstige Organisationen bedürfen der Zustimmung des TC Flein 1969 e.V., sofern sie über die normale Einzelbuchung hinausgehen.

Bei Gruppenbuchungen ist die buchende Person beziehungsweise die verantwortliche Organisation für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle Teilnehmenden verantwortlich.

Turniere, Veranstaltungen, Camps, kommerzielle Angebote, Trainingstage, Kurse oder vergleichbare Nutzungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des TC Flein 1969 e.V. durchgeführt werden.

Der TC Flein 1969 e.V. kann hierfür gesonderte Preise, Nutzungsbedingungen und organisatorische Vorgaben festlegen.

16. Kommerzielle Nutzung und Werbung

Eine kommerzielle Nutzung der Tennishalle ist ohne vorherige Zustimmung des TC Flein 1969 e.V. nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere für entgeltliches Training, Kurse, Veranstaltungen, Verkaufstätigkeiten, Werbeaktionen, Foto- und Videoaufnahmen zu kommerziellen Zwecken sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten.

Werbung, Aushänge, Flyer, Banner oder sonstige Werbemittel dürfen nur mit Zustimmung des TC Flein 1969 e.V. angebracht oder verteilt werden.

17. Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Nutzerinnen und Nutzer

Foto-, Video- und Tonaufnahmen in der Tennishalle sind nur zulässig, soweit Persönlichkeitsrechte, Datenschutzvorgaben und berechtigte Interessen anderer Personen gewahrt werden.

Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen dürfen nur mit besonderer Zurückhaltung und nur im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben erfolgen.

Kommerzielle Aufnahmen, Livestreams oder Veröffentlichungen in sozialen Medien, bei denen andere Personen erkennbar sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung der betroffenen Personen und gegebenenfalls des TC Flein 1969 e.V.

18. Haftung

Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.

Der TC Flein 1969 e.V. haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der TC Flein 1969 e.V. nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Für den Verlust von Kleidung, Sportausrüstung, Wertgegenständen, Schlüsseln, Geld, Fahrrädern, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen übernimmt der TC Flein 1969 e.V. keine Haftung, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

Nutzerinnen und Nutzer haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.

19. Technische Störungen, höhere Gewalt und Nutzungsausfall

Bei technischen Störungen, Stromausfall, Ausfall der Zugangstechnik, Schäden an der Halle, witterungsbedingten Beeinträchtigungen, behördlichen Anordnungen, höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen, die der TC Flein 1969 e.V. nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Der TC Flein 1969 e.V. wird sich bemühen, bei Ausfall einer gebuchten Spielzeit eine Ersatzzeit anzubieten oder eine angemessene Gutschrift zu gewähren.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzzeit besteht nicht.

20. Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den Vorstand des TC Flein 1969 e.V. sowie durch von ihm beauftragte Personen ausgeübt.

Den Anweisungen des Vorstands, der Platzwarte, Hallenverantwortlichen, Trainerinnen und Trainer oder sonstiger beauftragter Personen ist Folge zu leisten.

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, gegen die Hallenordnung oder gegen Anweisungen berechtigter Personen kann der TC Flein 1969 e.V. die Nutzung der Halle untersagen, Buchungen stornieren, Nutzerkonten sperren oder ein befristetes beziehungsweise dauerhaftes Hausverbot aussprechen.

Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesen Fällen nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder der TC Flein 1969 e.V. im Einzelfall eine Erstattung gewährt.

21. Verstöße und unberechtigte Nutzung

Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen können insbesondere folgende Maßnahmen nach sich ziehen:

Ermahnung, Nachberechnung von Nutzungsentgelten, Berechnung von Reinigungs- oder Schadenskosten, Sperrung des eBuSy-Kontos, Ausschluss von weiteren Buchungen, Platzverweis oder Hausverbot.

Bei Diebstahl, Sachbeschädigung, missbräuchlicher Nutzung von Zugangsdaten oder sonstigen schwerwiegenden Verstößen behält sich der TC Flein 1969 e.V. strafrechtliche Schritte vor.

22. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung des TC Flein 1969 e.V.

Im Rahmen der Hallenbuchung werden personenbezogene Daten im Buchungssystem eBuSy verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des TC Flein 1969 e.V. und den Datenschutzhinweisen des Buchungssystems.

Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs der Tennishalle sowie des Notausgangs der Tennishalle ist ebenfalls in der Datenschutzerklärung des TC Flein 1969 e.V. dargestellt.

23. Änderungen dieser Bedingungen

Der TC Flein 1969 e.V. kann diese Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen ändern, soweit dies aus organisatorischen, rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.

Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website, im Buchungssystem oder in sonstiger geeigneter Weise veröffentlicht.

Für bereits verbindlich gebuchte Zeiten gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen, soweit nicht zwingende Gründe eine abweichende Regelung erforderlich machen.

24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Soweit Nutzerinnen oder Nutzer Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Gerichtsstand der Sitz des TC Flein 1969 e.V. beziehungsweise das für Flein zuständige Gericht.

25. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Spielbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.